Verkehrsbeschränkende Maßnahmen in den Bezirken Reutte und Imst
in der Zeit vom 15. April bis 31. Oktober jeden Jahres
Fahrverbot für Motorräder mit einem Standgeräusch (Nahfeldpegel) über 95 dB(A)

Quelle: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/motorrad-fahrverbot/